Durch das Grünlandumbruchverbot für Landwirte soll ein Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt geleistet werden. In Regionen mit hohem Ackerbauanteil in der Landwirtschaft ist dies auch sinnvoll. In einer von überwiegend durch Grünland und Milchwirtschaft geprägten Region wie dem Bergischen Land leiden gerade Arten wie Feldvögel und Bodenbrüter unter dem mangelnden Lebensräumen.
Die Feldlerche wurde 2019 zum Vogel des Jahres gewählt und zählt deutschlandweit zu den besonders geschützten Arten. Mit dieser Wahl soll auf den fortschreitenden Strukturverlust in unserer Kulturlandschaft und dem damit einhergehenden kontinuierlichen Rückgang der Feldlerchenpopulation in Deutschland hingewiesen werden.
Auch im Bergischen Land findet man den in den 1960er Jahren hier weit verbreiteten Feldvogel kaum noch. Dieser baut sein Nest vorzugsweise in lichten Getreideäckern, wo ausreichend Ackerwildkräuter vorkommen und er somit eine hohe Zahl an Insekten für seine Jungen vorfindet. Die Anzahl der Ackerflächen ist jedoch im Vergleich zu 1960 im ganzen Bergischen Land zu Gunsten der Grünlandwirtschaft stark zurückgegangen. So ist die Feldlerche bei uns akut vom Aussterben bedroht.
Mit der Unterzeichnung der Zielvereinbarung im Rahmen des Projekts Modellregion Landwirtschaft und Naturschutz Bergisches Land, haben sich Partner und Unterstützer auch zum Thema Landschaftsvielfalt im Bergischen Gedanken gemacht und ein Konzept zur gezielten Vermehrung von Getreideflächen ausgearbeitet.
Ziele sind dabei die
Hierzu sollen in begrenztem Umfang artenarme (!) intensiv genutzte Grünlandflächen in Ackerflächen mit Getreideanbau umgewandelt werden. Diese können bei der Biologischen Station Oberberg und Rhein-Berg von Bewirtschaftern für die Teilnahme an dem Projekt gemeldet werden. Anschließend findet eine naturschutzfachliche Prüfung durch Vertreter der Landwirtschaft und des Naturschutzes über die Eignung der Fläche statt, sowie eine Beantragung zur zeitlich begrenzten Befreiung vom Grünlandumbruchsverbot. Die umgewandelte Ackerfläche sowie eine weitere gleich große bestehende Ackerfläche müssen mindestens in einer dreigliedrigen Fruchtfolge bewirtschaftet werden. Individuell können mit dem Bewirtschafter weitere freiwillige Maßnahmen, wie das Ackerrandstreifenprogramm, vereinbart werden um die oben genannten Ziele zu erreichen.