Der 13. November 2024 stellte sich als Unglückstag für das Engelskirchener Naturschutzgebiet „Teichwiese“ dar. Straßen NRW ließ dem Eigentümer der Fläche ein Schreiben zukommen, indem dieser aufgefordert wurde, Straßensicherungsmaßnahmen durchzuführen. Andernfalls drohten ihm eventuell gerichtliche Konsequenzen. Jetzt ist das NSG-Teichwiese ein streng geschützter Bereich und alle Arbeiten in diesem Gebiet sind der Unteren Naturschutzbehörde und dem Forstamt im Voraus zu melden. Laut Festsetzung der Schutzgebietsverordnung dürfen höchstens Einzelstämme entnommen werden! Um das Jahr 2020 gab es einen Abstimmungstermin, bei dem alle Beteiligten den Status Quo des Gebietes besprochen haben. Fazit, die Bäume bleiben stehen und dienen Specht & Co. als Biotopbehausung. Im Gebiet Teichwiese sind streng geschützte Tiere, wie Schwarz-, Mittel, und Kleinspecht zu Hause weiterhin Feuersalamander, Laubfrosch usw. Wahrscheinlich gehört es qualitativ zu den Top 3 Naturschutzgebieten in Engelskirchen.
All dies half dem Gebiet allerdings nichts, denn der Eigentümer beauftragte selbstständig ein Forstunternehmen mit den Fällarbeiten im Gebiet. Diese führten nicht nur Straßensicherungsarbeiten durch, sondern fällten vielmehr tief in das Gebiet hinein. Der angerichtete Schaden ist immens. Zwei große Schneisen wurden quer durch das Gebiet geschlagen, Strauchwerk umgelegt, weil der Boden viel zu nass für eine Befahrung war und wo es kein Strauchwerk gab, gruben sich die Reifen der Harvester tief in den Boden ein. Kurzum entstand ein immenser Schaden in ca. der Hälfte des Naturschutzgebietes. Besser gesagt, ein Umweltskandal in der Gemeinde Engelskirchen entstand! Trotz des Schreibens von Straßen NRW hätten auch dieses Mal die möglichen Maßnahmen mit den Flächenakteuren abgesprochen werden müssen.
Die Kapillarfunktion des Bodens wurde für die kommenden Jahrzehnte geschädigt. Die alten 100-140-jährigen Erlen sind für Generationen unwiederbringlich verloren. Die Aktiven des NABU Oberbergs zeigten die illegalen Arbeiten umgehend bei der Unteren Naturschutzbehörde an, welche die Arbeiten schnellstmöglich gestoppt hat. Die Arbeiten sind ausgesetzt und ein Bußgeld sowie strafrechtliches Verfahren wird angestrebt. Für den NABU Oberberg ist ganz klar, wenn wir es nicht schaffen, die sensibelsten Gebiete im Kreisgebiet zu schützen und die Natur ihrer letzten Rückzugsmöglichkeiten berauben, verlieren wir den Kampf gegen das Artensterben. Es bedarf vielmehr erhebliche Mehranstrengungen zum Schutz der Natur und unserer Lebensgrundlage! Im Fall „Teichwiese“ ist der Schaden nun angerichtet und wir werden alle rechtsstaatlichen Mittel anwenden, die dem Naturschutz zu Verfügung stehen. Die Fällarbeiten haben nichts mit einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft zu tun. Das Schild Naturschutzgebiet ist weithin sichtbar, jeder unsachgemäße Umgang mit dem Gebiet höchst illegal.