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„Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“
Mit der neuen Agrarreform 2023 wurden sogenannte freiwillige Öko-Regelungen eingeführt. Mit diesen Öko-Regelungen sollen erbrachte Leistungen für Klima und Umwelt gesondert gefördert werden.
Mit der Öko-Regelung 5 – „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ wird das Vorkommen von regionaltypischen Kennarten auf Dauergrünland gefördert. Um an dieser Öko-Regelung teilnehmen zu können, müssen mindestens vier Pflanzenarten aus der landesspezifischen Liste auf definierten Grünlandflächen vorhanden sein. Der Antragsteller muss selbst die vorhandenen Kennarten erfassen und dokumentieren.