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NABU lehnt Bebauungsplan „Buschhausen“ der Gemeinde Engelskirchen ab

Buchenwald im nordwestlichen Bereich der Planung (cw)
Buchenwald im nordwestlichen Bereich der Planung (cw)

Am 23.12.2022 endete die Offenlage für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 „Buschhausen“ der Gemeinde Engelskirchen und die entsprechende Flächennutzungsplan-Änderung. Bis kurz vor Weihnachten konnten also Bürger Stellungnahmen zur geplanten Bebauung abgeben. Dies haben sicher etliche Bürger gemacht und auch der NABU Oberberg hat eine Stellungnahme abgegeben (siehe PDF in der Anlage/im Download).

 Der NABU erhebt eine Vielzahl an Bedenken gegen die Planung:

Wachtelweizen-Blütenspanner (Eupithecia plumbeolata) – eine stark gefährdete Schmetterlingsart in NRW – Foto: Peter Buchner
Wachtelweizen-Blütenspanner (Eupithecia plumbeolata) – eine stark gefährdete Schmetterlingsart in NRW – Foto: Peter Buchner

Gerade jetzt, wo die Biodiversitäts-Konferenz in Montreal Beschlüsse gegen das Artensterben und für mehr Schutzgebiete gefasst hat, passt es nicht in die Zeit, ein schon bestehendes Landschaftsschutzgebiet zu zerstören. Der junge „Buschhauser-Wald“ sollte vielmehr als Zukunftswald erhalten bleiben. Das Waldgebiet ist wichtig als Kaltluft-Entstehungsgebiet. Es speichert Wasser und verhindert vor allem, dass bei Starkregen, die bedingt durch den Klimawandel zunehmen werden, Sturzbäche ins Tal schießen.

Angeblich ist das Gebiet ökologisch nur von eher geringem Wert. Der NABU hat aber die Schmetterlings-Fauna untersucht und kommt dabei zu 105 Schmetterlingsarten. Davon stehen 9 Arten in der aktuellen Roten Liste für NRW. Offenbar ist das Waldgebiet ökologisch wertvoller als bisher angenommen.

 Die offengelegten Planunterlagen der Gemeinde gehen von einem geringen Naturschutz-Wert aus und haben offenbar auch nicht alle Vorkommen z.B. des Schwarzspechts erkannt. Für den NABU ist das unverständlich, denn „Über die Schwarzspecht-Nisthöhlen ist ja bereits genug gesagt und geschrieben worden. Dennoch fehlt eine vollumfängliche und abschließende Artenschutzuntersuchung in den Planungsunterlagen.“ sagt Claus Wittke vom NABU Engelskirchen. Dabei ist sie für neue Bebauungspläne vorgeschrieben. Wieso legt also die Gemeinde unvollständige Planunterlagen öffentlich aus, obwohl sie wissen müsste, dass dies nicht rechtmäßig ist und die Offenlage deshalb früher oder später wiederholt werden muss?

Wiese-Sukzessionswald_Buschhausen (cw)
Wiese-Sukzessionswald_Buschhausen (cw)

Überhaupt: Warum erfolgt die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfs jetzt, wo noch gar nicht absehbar ist, dass der Regionalplan für Buschhausen geändert werden kann. Ohne eine vorhergehende Änderung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln kann weder die Änderung des Flächennutzungsplans, noch der Bebauungsplan in Kraft treten. Und ob es eine Änderung des Regionalplans geben wird, steht in den Sternen. Denn für das Baugebiet Buschhausen muss Wald geopfert werden, was nach dem Landesentwicklungsplan NRW nur möglich ist, wenn es keine andere Alternative außerhalb des Waldes gibt. Aber in Engelskirchen gibt es etliche Alternativen für Wohnbebauung. In den Stellungnahmen der Naturschutzverbände wird darauf im Detail eingegangen - weswegen der NABU große Zweifel an einer Regionalplanänderung hat.

Wieso – ganz ohne Zeitdruck – die Gemeinde ihren unfertigen Bebauungsplan-Entwurf gegenüber den Bürgern in die Offenlage gegeben hat, erschließt sich nicht. „Über den Stellungnahmen kann die Gemeinde nun vielleicht jahrelang brüten. Die Planung wird deswegen aber nicht schneller sein!“ sagt Michael Gerhard vom NABU Oberberg. „Es wäre besser gewesen, die sachliche Arbeit zu erledigen und nach der Regionalplan-Änderung weiterzumachen. Oder diese dumme Planung endlich zu begraben.“

 

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Stellungnahme des NABU Oberberg zur Offenlage in Buschhausen
NABU_Stellungnahme_Buschhausen_Offenlage
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Stellungnahme des Landesbüro der Naturschutzverbände
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW ist eine gemeinsame Einrichtung der anerkannten Naturschutzverbände » Bund für Umwelt und Naturschutz NRW (BUND), » Landesgemeinschaft Natur und Umwelt NRW (LNU) und » Naturschutzbund Deutschland NRW (NABU). Das Landesbüro koordiniert seit dem Jahr 1982 die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände in Nordrhein - Westfalen und bietet den Mitgliedern der Naturschutzverbände fachliche Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um die » Verbandsbeteiligung in NRW.
STN_LaBü_OBK_62_07_21_GEP_11_21_Buschhau
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