Engelskirchen,
NABU Oberberg und BUND Regionalgruppe Köln begrüßen Korrektur bei der Förderung der Kleinen Wasserkraft beim Gesetzentwurf der Bundesregierung für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie erwarten, dass der Aggerverband die richtigen Schlüsse daraus ziehen wird.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien – dem sogenannten „Osterpaket“ - liegt der Ausbau erneuerbarer Energien "im überragenden öffentlichen Interesse". Die Umweltverbände begrüßen, dass durch eine Klarstellung im Wasserhaushaltsgesetz die Wasserkraft nicht als im überragendem öffentlichen Interesse eingeordnet wird. Es wäre ansonsten mit einem weiteren Ausbau der Wasserkraft, insbesondere der in Deutschland ganz deutlich dominierenden Kleinwasserkraft, zu rechnen.
Statt einem Ausbau der Kleinen Wasserkraft will die Bundesregierung ab 2023 Neuanlagen bis zu einer installierten Leistung bis zu 500 kW wie in Osberghausen nicht mehr durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördern. Dem liegt die Einsicht der Fachwissenschaftler zugrunde, dass der Betrieb insbesondere der Vielzahl von Klein- und Kleinstwasserkraftanlagen (über 7800 Anlagen mit einer installierten Leistung von unter je 1 Megawatt von insgesamt 8300 Wasserkraftanlagen in Deutschland) zu erheblichen Beeinträchtigungen der Gewässerökologie und der Biodiversität in und an Gewässern führt. Einerseits tragen die Kleinwasserkraftanlagen nur 0,5 % zur Bruttostromerzeugung in Deutschland bei, andererseits verhindern sie den von der europäischen Wasserrahmenrichtlinie geforderten guten ökologischen Zustand der Gewässer.
Leider führt die Änderung der Förderpolitik noch nicht unmittelbar zu einer Änderung der Situation. Die Bestandsanlagen haben einen Anspruch auf eine zwanzigjährige Förderung nach dem Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) und sind von der neuen Regelung insofern nicht betroffen. Klar ist aber, dass diese Förderung ausläuft.
Für die Wasserkraftanlage Osberghausen, die jahrelang stillstand, hatte der Aggerverband im März 2016 noch eine neue Erlaubnis bekommen, die zur Bedingung hatte, die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Innerhalb von zwei Jahren sollte eine genehmigungsfähige Fischtreppe gebaut werden. Als die Frist abgelaufen war, erhielt der Aggerverband einen Änderungsbescheid, der die Fristsetzung auf März 2022 verschob. Die Fischtreppe existiert nach sechs Jahren immer noch nicht. Trotzdem läuft die Anlage weiter.
Paul Kröfges von der Regionalgruppe Köln des BUND und Vertreter der Umweltverbände in der Aggerverbandsversammlung: "Wir rufen den Aggerverband dazu auf, auf den Bau der weit über eine Million € teuren Osberghausener Fischtreppe, die auch noch zur Hälfte aus öffentlichen Mitteln finanziert werden soll, zu verzichten.“
Die Folge wäre, dass der Aggerverband die wasserrechtliche Erlaubnis verlöre und die Stauanlage zurückgebaut werden müsste. Dies hätte zwar den Verlust von Stromgewinnung für etwa 300 Vier-Personenhaushalten zur Folge. Dieser Strom kann mittlerweile aber weitaus preisgünstiger durch Wind und Solar produziert werden.
Ein großer Vorteil des Rückbaus der Stauanlage wäre, dass mit dem Rückbau der Stauanlage, die Methan-produzierenden Sedimente saniert werden könnten und der Müll im Stau Osberghausen, den man im letzten Jahr bei der Niederlegung des Staus beobachten konnte, verschwände. Michael Gerhard vom Kreisvorstand des NABU-Oberberg: "Zwischen der Aggertalsperre und der Wiehl im Reichshof könnte mit geringem Aufwand wieder ein durchgängiger, wertvoller Lebensraum geschaffen werden. Darum sollte gerade der Aggerverband kämpfen!"